Schulabschlüsse an der Elbauenschule Gartow

Gemäß der gültigen Verordnung über die Abschlüsse im Sekundarbereich I der allgemein bildenden Schulen (AVO-Sek I §§ 13-16) können an unserer Schule (jahrgangsbezogene Oberschule mit Fachleistungsdifferenzierung auf zwei Anspruchsebenen (G-,E-Kurse)) folgende Abschlüsse erworben werden:

Nach Klasse 9:
- der Hauptschulabschluss
- der Abschluss der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen
Nach Klasse 10:
- der Sekundarabschluss I- Hauptschulabschluss
- der Sekundarabschluss I- Realschulabschluss
- der Erweiterte Sekundarabschluss I (berechtigt zum Besuch des Gymnasiums)

Voraussetzungen für den Erwerb:
Abschluss der Förderschule:
ausreichende Leistungen in allen Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen
Hauptschulabschluss:
ausreichende Leistungen in allen Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen
(zweite und dritte Fremdsprache bleiben unberücksichtigt)
Sekundarabschluss I-
Hauptschulabschluss:
ausreichende Leistungen in allen Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen
(zweite und dritte Fremdsprache bleiben unberücksichtigt)
Sekundarabschluss I-
Realschulabschluss:

ausreichende Leistungen in allen Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen
+ ausreichende Leistungen in zwei E- Kursen
+ befriedigende Leistungen in G- Kursen
+ befriedigende Leistungen in zwei Fächern ohne Fachleistungsdifferenzierung
Erweiterter
Sekundarabschluss I- Realschulabschluss:
ausreichende Leistungen in allen Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen
+ befriedigende Leistungen in drei E- Kursen
+ ausreichende Leistungen in einem vierten E- Kurs oder gute Leistungen in einem G- Kurs
+ im Durchschnitt befriedigende in den übrigen Fächern
Achtung:
Ausgleichsregelungen können angewandt werden, diese Auflistung ist eine grobe Orientierung, der rechtlich bindende Text findet sich in der oben genannten Verordnung.