Gemäß der gültigen Verordnung über die Abschlüsse im Sekundarbereich I der allgemein bildenden Schulen (AVO-Sek I §§ 13-16) können an unserer Schule (jahrgangsbezogene Oberschule mit Fachleistungsdifferenzierung auf zwei Anspruchsebenen (G-,E-Kurse)) folgende Abschlüsse erworben werden:
Nach Klasse 9: |
– der Hauptschulabschluss |
– der Abschluss der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen |
|
Nach Klasse 10: |
– der Sekundarabschluss I- Hauptschulabschluss |
– der Sekundarabschluss I- Realschulabschluss |
|
– der Erweiterte Sekundarabschluss I (berechtigt zum Besuch des Gymnasiums) |
Voraussetzungen für den Erwerb:
Abschluss der Förderschule: |
ausreichende Leistungen in allen Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen
|
Hauptschulabschluss: |
ausreichende Leistungen in allen Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen (zweite und dritte Fremdsprache bleiben unberücksichtigt)
|
Sekundarabschluss I-Hauptschulabschluss: |
ausreichende Leistungen in allen Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen (zweite und dritte Fremdsprache bleiben unberücksichtigt)
|
Sekundarabschluss I-Realschulabschluss: |
ausreichende Leistungen in allen Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen + ausreichende Leistungen in zwei E- Kursen + befriedigende Leistungen in G- Kursen + befriedigende Leistungen in zwei Fächern ohne Fachleistungsdifferenzierung
|
Erweiterter Sekundarabschluss I- Realschulabschluss: |
ausreichende Leistungen in allen Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen + befriedigende Leistungen in drei E- Kursen + ausreichende Leistungen in einem vierten E- Kurs oder gute Leistungen in einem G- Kurs + im Durchschnitt befriedigende in den übrigen Fächern
|
Achtung: |
Ausgleichsregelungen können angewandt werden, diese Auflistung ist eine grobe Orientierung, der rechtlich bindende Text findet sich in der oben genannten Verordnung.
|