Schulabschlüsse an der Elbauenschule Gartow

Gemäß der gültigen Verordnung über die Abschlüsse im Sekundarbereich I der allgemein bildenden Schulen (AVO-Sek I §§ 13-16) können an unserer Schule (jahrgangsbezogene Oberschule mit Fachleistungsdifferenzierung auf zwei Anspruchsebenen (G-,E-Kurse)) folgende Abschlüsse erworben werden:

Nach Klasse 9:
– der Hauptschulabschluss
– der Abschluss der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen
Nach Klasse 10:
– der Sekundarabschluss I- Hauptschulabschluss
– der Sekundarabschluss I- Realschulabschluss
– der Erweiterte Sekundarabschluss I (berechtigt zum Besuch des Gymnasiums)

Voraussetzungen für den Erwerb:

Abschluss der Förderschule:
ausreichende Leistungen in allen Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen

Hauptschulabschluss:
ausreichende Leistungen in allen Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen
(zweite und dritte Fremdsprache bleiben unberücksichtigt)

Sekundarabschluss I-Hauptschulabschluss:
ausreichende Leistungen in allen Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen
(zweite und dritte Fremdsprache bleiben unberücksichtigt)

Sekundarabschluss I-Realschulabschluss:
ausreichende Leistungen in allen Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen
+ ausreichende Leistungen in zwei E- Kursen
+ befriedigende Leistungen in G- Kursen
+ befriedigende Leistungen in zwei Fächern ohne Fachleistungsdifferenzierung

Erweiterter Sekundarabschluss I- Realschulabschluss:
ausreichende Leistungen in allen Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen
+ befriedigende Leistungen in drei E- Kursen
+ ausreichende Leistungen in einem vierten E- Kurs oder gute Leistungen in einem G- Kurs
+ im Durchschnitt befriedigende in den übrigen Fächern

Achtung:
Ausgleichsregelungen können angewandt werden, diese Auflistung ist eine grobe Orientierung, der rechtlich bindende Text findet sich in der oben genannten Verordnung.