Was ist der Schulelternrat?
Der Schulelternrat der Grund- und Oberschule besteht aus den Vorsitzenden der Klassenelternschaften.
Aus seiner Mitte wird der oder die Schulelternratsvorsitzende und dessen/deren Stellvertretung für jeweils 2 Jahre gewählt.
Aufgaben des Schulelternrates
die Vertiefung des Vertrauensverhältnisses zwischen Eltern und den Lehrkräften, die gemeinsam
für die Bildung und Erziehung der Schülerinnen und Schüler verantwortlich sind
die Wahrung der Interessen der Eltern für die Bildung und Erziehung der Schülerinnen und Schüler
die Beratung über Wünsche, Anregungen und Vorschläge aus den Klassenelternschaften
die Teilnahme und Mitwirkung an Beratungen des Schulvorstandes und der Gremien sowie bei
inhaltlichen Fragestellungen und Gestaltung des Schullebens
Wie arbeitet der Schulelternrat?
Der Schulelternrat tritt regelmäßig zu Sitzungen zusammen. Je nach behandelten Themen werden Gäste (z.B. Lehrkräfte, Schulsozialarbeiterin oder Schulleitung) eingeladen.
Zudem werden Informationen aus weiteren Gremien (z.B. Ausschusssitzung der Samtgemeinde, Kreiselternrat oder Schulvorstandssitzung ausgetauscht, Elternanliegen besprochen und der Schulelternrat nimmt seine gesetzlich vorgegebenen Aufgaben (s.o.) wahr.
Wer hat den Vorsitz im Schulelternrat?
1. Vorsitzende: | |
Julia Schäfer | E-Mail: schaefer-gummern(at)gmx.de |
1. Stellvertreterin: | |
Stephanie Rose | E-Mail: sascharose1978(at)web.de |
2. Stellvertreterin: | |
Deike Weber | E-Mail: Hanna84(at)gmx.de |